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Das "Merkblatt für Bürgermedien in Mecklenburg-Vorpommern – Die neuen Gesamtverträge mit der GEMA und der GVL" beschreibt in der Sektion 2 (Besondere Vorgaben für Download-Angebote und zeitversetztes On-Demand-Streaming) in Punkt c:
Hinweis auf private Nutzung in Nutzungsbedingungen
Auf den Internetangeboten der Bürgermedien, auf denen Beiträge zum Download oder Streaming abrufbar sind, bedarf es eines deutlichen Hinweises in Form von Nutzungsbedingungen (z. B. im Impressum), dass diese nur für eine private Nutzung gedacht sind. Denkbar wäre folgende Formulierung:
[Name Bürgermedium] stellt eine Auswahl aus seinem Programm kostenlos als Download/Streaming zur ausschließlich privaten Nutzung zur Verfügung. Die geladene Datei darf nicht verändert werden. Jede kommerzielle Nutzung, insbesondere der Verkauf oder die Verwendung zu Werbezwecken, ist untersagt.
Ich denke das ist somit für die Beiträge wichtig, die GEMA pflichtige Musik enthalten, die mehr als Musikausschnitte enthalten, solche die unter die 7-Tage-Regel fallen (so auch komplette Sendungsmitschnitte mit GEMA-Musik
Sollte diese Einschränkung für betreffende Beiträge auch in einer Lizenz abgebildet werden?
GEMA_+_GVL_-_Merkblatt_für_Bürgermedien_in_Mecklenburg-Vorpommern.pdf)