From 05d9015f34e271da0f3bd978592c360661fccde1 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: hannes <hannes@hack-hro.de>
Date: Tue, 28 Jan 2025 16:09:12 +0100
Subject: [PATCH 1/2] =?UTF-8?q?f=C3=BCge=20"=C2=A7=204=20-=20Erstattungen"?=
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 Beitragsordnung.md | 5 ++++-
 1 file changed, 4 insertions(+), 1 deletion(-)

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index 340c7ce..a232b7b 100644
--- a/Beitragsordnung.md
+++ b/Beitragsordnung.md
@@ -24,4 +24,7 @@ Das aktuell gültige Vereinskonto kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden un
 Bei Änderung des Vereinskontos hat die Überweisung unverzüglich auf das neue Vereinskonto zu erfolgen. 
 Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Zahlungen ab Zeitpunkt der Bekanntgabe. 
 Der Vorstand informiert über Änderungen des Vereinskontos auf den Kommunikationswegen, die zur Einberufung von Mitgliederversammlungen verwendet werden. 
-    
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+
+## § 4 - Erstattungen
+
+Im Allgemeinen ist keine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen möglich. Ausgenommen davon sind Rücküberweisungen im Falle eines einmaligen Irrtums des Überweisenden.
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GitLab


From 21278b54ce4b7de15445366c673a9f4b755cbe19 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: hannes <hannes@hack-hro.de>
Date: Tue, 28 Jan 2025 16:11:07 +0100
Subject: [PATCH 2/2] style: fix whitespace

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 Beitragsordnung.md | 25 +++++++------------------
 1 file changed, 7 insertions(+), 18 deletions(-)

diff --git a/Beitragsordnung.md b/Beitragsordnung.md
index a232b7b..7b659a1 100644
--- a/Beitragsordnung.md
+++ b/Beitragsordnung.md
@@ -2,29 +2,18 @@
 
 Beschluss vom 13.11.2024
 
-## § 1 Allgemeines
+## §1 Allgemeines
 
-Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. 
-Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. 
-Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. 
+Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
 
-## § 2 Beitragsverpflichtung und Beitragshöhe
+## §2 Beitragsverpflichtung und Beitragshöhe
 
-Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 
-Der verpflichtende Mindestbeitrag liegt bei 1 Euro. 
-Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens 15 Euro empfohlen. 
-Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. 
-Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung des Beitrag besteht nicht. 
-Die Vereinbarung kann jederzeit - nicht rückwirkend - einseitig durch den Vorstand oder das Mitglied beendet werden. 
+Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der verpflichtende Mindestbeitrag liegt bei 1 Euro. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von mindestens 15 Euro empfohlen. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung des Beitrag besteht nicht. Die Vereinbarung kann jederzeit - nicht rückwirkend - einseitig durch den Vorstand oder das Mitglied beendet werden.
 
-## § 3 Zahlungsform
+## §3 Zahlungsform
 
-Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich als Kontoüberweisung auf das Vereinskonto zu leisten. 
-Das aktuell gültige Vereinskonto kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden und ist erstmalig auf dem Mitgliedsantrag hinterlegt. 
-Bei Änderung des Vereinskontos hat die Überweisung unverzüglich auf das neue Vereinskonto zu erfolgen. 
-Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Zahlungen ab Zeitpunkt der Bekanntgabe. 
-Der Vorstand informiert über Änderungen des Vereinskontos auf den Kommunikationswegen, die zur Einberufung von Mitgliederversammlungen verwendet werden. 
+Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich als Kontoüberweisung auf das Vereinskonto zu leisten. Das aktuell gültige Vereinskonto kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden und ist erstmalig auf dem Mitgliedsantrag hinterlegt. Bei Änderung des Vereinskontos hat die Überweisung unverzüglich auf das neue Vereinskonto zu erfolgen. Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Zahlungen ab Zeitpunkt der Bekanntgabe. Der Vorstand informiert über Änderungen des Vereinskontos auf den Kommunikationswegen, die zur Einberufung von Mitgliederversammlungen verwendet werden.
 
-## § 4 - Erstattungen
+## §4 - Erstattungen
 
 Im Allgemeinen ist keine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen möglich. Ausgenommen davon sind Rücküberweisungen im Falle eines einmaligen Irrtums des Überweisenden.
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